Brauche ich eine Ausbildung?
Das Fliegen setzt einen staatlichen Luftfahrerschein voraus, der vom Deutschen Hängegleiterverband (DHV), zunächst beschränkt, nach entsprechender Fortbildung dann unbeschränkt, erteilt wird. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre mit Einwilligung der Eltern, in Ausnahmefällen 14 Jahre. Allgemeine Fitneß ist erforderlich, ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis ist nicht vorgeschrieben. Darauf aufbauend gibt es noch die Möglichkeit, besondere Berechtigungen zu den Luftfahrerscheinen zu erlangen, z.B. für Schleppstarts und Passagierfliegen. Mit dem unbeschränkten Luftfahrerschein sind Überlandflüge über weite Entfernungen erlaubt.