Welche Ausbildungsstufen gibt es?
Schnupperkurs
Flugluft schnuppern - so schnell kann das gehen. Du erhältst eine
für Dich geeignete Ausrüstung und ein kurze Einweisung am Übungshang
durch einen Fluglehrer. Dann gehts schon los! Der Start klappt
vielleicht schon beim ersten Versuch und Du schwebst in geringer Höhe
über den Übungshang. Dein Fluglehrer begleitet Dich über Funk bei
allen Steuer- und Bremsmanövern und sorgt so für maximale Sicherheit.
Dauer: Meistens ein Tag, bei manchen Flugschulen auch zweitägig.
Kosten so um 50.- EUR pro Tag, die z.T. angerechnet werden.
Grundkurs
Im Grundkurs lernst Du starten, steuern und landen mit dem Gleitschirm. Nach einigen Aufziehübungen und etwas Theorie kommst Du auf sanfte Weise (teilweise) mit Funkunterstützung in die Luft. Der Kurs umfaßt mind. 20 Lauf- und Aufziehübungen, mind. 20 Flüge mit geringem Bodenabstand zwischen 40 und 100 m, Theorie- und Praxisausbildung.
In der Kursgebühr von 275,- bis 400,- EUR ist die Leihausrüstung meist enthalten. Teilweise gibt es Ermäßigungen für Studenten, Arbeitslose und ZDLler... Mit Abschluß der Grundausbildung kannst Du an den schuleigenen Hängen unter Fluglehrerüberwachung fliegen. Ein freies Fliegen an allen zugelassen Fluggebieten ist hiermit noch nicht gestattet! Eine Prüfung wird hier nicht absolviert.
Schulungsbestätigung (D-Schein)
Nach dem Grundkurs und während der Schulung zum A-Schein erhältst Du nach 10 Höhenflügen die Schulungsbestätigung. Diese berechtigt Dich dazu, mit Flugauftrag deines Fluglehrers selbständig, d.h. ohne Beaufsichtigung im Schulungsgelände zu fliegen. Für Flüge in einem anderen Schulungsgelände benötigst Du neben dem Flugauftrag deines Lehrers, eine Einweisung der dortigen Flugschule durch mindestens fünf beaufsichtigte Flüge. Dauer der Erlaubnis: 3 Jahre.
Beschränkter Luftfahrerschein (A-Schein)
Der Kurs zum beschränkten Luftfahrerschein vertieft Deine im Grundkurs erworbenen Kenntnisse. Er berechtigt Dich zum freien Fliegen in allen zugelassenen Fluggebieten im unkontrollierten Luftraum, d.h. bis ca. 750 m über Grund. Du solltest allerdings im Startgelände (bzw. auf dem angeschlossenen Landeplatz) landen. Er besteht aus 2 Teilen:
Theorieschulung
Inhalt: Wetterkunde, Luftrecht, Aerodynamik, Gefahreneinweisung, Gerätekunde/Aerodynamik, Sicherheitsvorkehrungen/Gefahreneinweisung, Umwelt- und Naturschutz Dauer der Schulung: 20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Die sich daran anschließende Prüfung deiner neu erworbenen Kenntnisse, wirst Du sicherlich bestehen.
Flugpraxis
Inhalt: Einweisung in die Besonderheiten des alpinen und hochalpinen Fliegens. Vorbereitung auf die praktische Prüfung. Verschiedene Flugfiguren; Gelände- und wetterbezogene Gefahreneinweisung; Landeeinteilung und Landung im Zielkreis.
Um dies zu trainieren heißt es fliegen. Und zwar gar nicht so wenig, denn um zur Prüfung zugelassen zu werden, musst Du mindestens 40 Flüge mit gültiger Schulungsbestätigung mindestens 30 Höhenflieger als Alleinflüge mit einer Höhendifferenz von mehr als 300 Metern, davon beim Hangstart mindestens 10 mit mehr als einem halben Kilometer auf zwei verschiedenen Fluggeländen haben. Von diesen Flügen müssen mindestns 25 (nach Erwerb des D-Scheins mindestens 15) Höhenflüge sowohl am Start und Landeplatz von Fluglehrern beaufsichtigt werden. 15 Höhenflüge kannst Du mit schriftlichen Flugauftrag, also ohne Fluglehraufsicht absolvieren. Außerdem benötigst Du den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, wobei die Vorlage eines Führerscheines reicht.
Der Preis für den A-Schein liegt bei etwa 600,-EUR.
Unbeschränkter Luftfahrerschein (B-Schein)
Der unbeschränkte Luftfahrerschein berechtigt Dich zum Fliegen in allen zugelassenen Fluggebieten und Du hast die Möglichkeit "auf Strecke" zu gehen. Dies bedeutet, daß Du nicht im Startgelände landen mußt, sondern bei günstigen Bedingungen etliche Kilometer, zurücklegen kannst. Mit dem Gleitschirm wurden bereits Strecken über 200 km überwunden.
Um die praktischen Prüfung machen zu dürfen, musst Du eine
erweiterte Theorieprüfung ablegen. Die praktische Seite sieht nun so
aus:
Mindestens 20 von einer Flugschule bestätigte Alleinflüge, davon
mindestens 10 mit einem Höhenunterschied von mehr als 500 Metern und
mindestens 10 mit mehr als 30 Minuten Flugdauer auf 2 verschiedenen
Geländen mit nachfolgenden Flugübungen unter Anleitung und Aufsicht
eines Fluglehrers und einem Überlandflug mit schriftlichem Flugauftrag
nach Vorgabe des Beauftragten über eine Strecke von mindestens 10
Kilometern.
Windenschein
Der Windenschein gibt Dir die Gelegenheit auch im Flachland Deinen Spaß zu haben. Ist keine Möglichkeit für einen Hangstart gegeben, kannst Du mittels einer Seilwinde auf Deine Einstiegshöhe gezogen werden. Von dort aus versuchst Du den Einstieg in die Thermik zu finden.
Teilnahmevoraussetzung für den Windenkurs (20 Schleppflüge) ist die Beherrschung des Bergstarts und Besitz einer "gütesiegelgerechten" Flugausrüstung mit Integralhelm (Flughelm mit Kinnschutz). Die Kursgebühr liegt zwischen 245,- und 345,- EUR.
Tandemschein
Mit dem Tandemschein musst Du nicht mehr alleine unter dem Schirm hängen, sondern hast die Möglichkeit eine zweite Person mitzunehmen. Voraussetzung hierfür sind mindestens 300 selbst bestätigte (Allein-) Flüge, die Flugfunkberechtigung, 5 Einweisungsflüge mit einem Fluglehrer als Passagier sowie 10 Ausbildungsflüge mit lizenzierten Piloten unter Aufsicht eines Fluglehrers. Anschließend noch 30 weitere durch eine Flugschule in Auftrag gegebene und bestätigte Flüge mit einem Scheininhaber. Selbstverständlich ist natürlich auch Theorie- und Praxisprüfung zu bewältigen. Den Tandemschein erhältst Du frühestens 2 Jahre nach dem A-Schein. Die Kursgebühren für den Tandemschein liegen in etwa bei 300 EUR.
Schneller ist der Tandemschein in Österreich zu erhalten. Für Inhaber eines deutschen Scheins heißt es 100 Flüge mit einem Höhenunterschied von mehr als 300 m im Flugbuch haben, 5 Doppelsitzerflüge mit einem Fluglehrer, 30 Ausbildungsflüge mit einem Sopi-Inhaber als Passagier. Theorie und Praxisprüfung bestehen. Anzumerken ist allerdings, dass es in Österreich des Attestes eines Fliegerarztes bedarf (ca. 70 EUR), welches alle 3 Jahre neu gemacht werden muss. Ggf. den Tandemschein in die deutsche Lizenz umschreiben lassen.
Informationen über die entgeltliche Mitnahme von Passagieren im Rahmen der sogenannten Selbstkostenflüge findest Du auf der Extraseite.
Lizenzverlängerung
Die von dir erworbenen Scheine gelten in Deutschland zwar grundsätzlich lebenslang, jedoch ist regelmäßig ein Checkflug vorgesehen, der beim beschränkten und unbeschränkten Luftfahrerschein alle drei Jahre zu absolvieren ist. Der Tandemschein der für zwei Jahre gilt, wird auf formlosen Antrag des Piloten vom DHV verlängert, wenn dieser dem Antrag als Anlage 20 selbstbestätigte Tandemflüge als Pilot nachweist.
Noch mehr Informationen
Sollte Dir das alles noch nicht ausführlich genug sein und Du den genauen Ausbildungsinhalt kennen lernen wollen - kein Problem. Hier ist der Ausbildungsplan GS (PDF- Datei) (137 KByte) mit Stand März 2003.