Und wie ist das in anderen Ländern?
Natürlich kann man auch außerhalb Deutschlands eine Ausbildung zum GS-Piloten machen. Und nicht nur in Deutschland kann man fliegen. Aber wie sieht es mit der rechtlichen Situation aus?
Österreich
In Österreich wird die Sache etwas anders gehandhabt. Aber auch dort gibt es drei Scheine, die mit den deutschen vergleichbar sind.
Schulungsbestätigung
In Österreich darf ein Pilot in Schul- und Übungsbereichen selbständig Flüge durchführen, wenn er im Besitz der Schulbestätigung ist, die 3 Jahre lang gilt.
Um diesen Schein zu bekommen muß der Flieger die Beherrschung von Start, Landung, Richtungsänderung und Landeeinteilung erlernt haben. In der Regel werden dafür 20 Flüge unter der Aufsicht eines Fluglehrers verlangt. Zum Abschluß der Einweisung müssen fünf Höhenflüge mit mehr als 300 Metern Höhendifferenz ausgeführt worden sein. Theorie heißt auch büffeln und zwar in den Fächern Paragleiterkunde, Flugpraxis einschließlich Geländekunde und Umweltschutz, Aerodynamik, Wetterkunde und Luftfahrtvorschriften erworben haben. Außerdem ist ein Erste-Hilfe-Kurs Voraussetzung. Den Schein gibt allerdings erst mit Vollendung des 16.Lebensjahres.
Sonderpilotenschein (SOPI)
Wer einen, den A-Schein in Deutschland vergleichbaren Schein haben möchte, braucht den sogenannten Sonderpilotenschein. Hierzu benötigt man insgesamt 40 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge, von denen 25 unter Aufsicht eines Fluglehrers absolviert werden müssen, davon 10 mit einem Höhenunterschied von mindestens 500 m, der Rest mit mindestens 300m. Dann ist eine Alpeneinweisung zu absolvieren. Jetzt heißt es noch die praktische Prüfung und eine theoretische Prüfung in den gleichen Fächern wie bei der Schulbestätigung abzulegen, diese jedoch noch zusätzlich in erster Hilfe und in Flugmedizin.
Überlandberechtigung
Auch in Österreich bedarf es für die Durchführung von Streckenflügen einer besonderen Berechtigung. Um diese Berechtigung zu bekommen muss man 20 Höhenflüge absolvieren, von denen 10 einen Höhenunterschied von mindestens 500 m und 10 eine Flugzeit von mindestens je einer halben Stunde Flugdauer aufweisen. Das ganze auf 2 verschiedenen Fluggeländen und von einer Flugschule bestätigt. Weiter ist eine spezielle Unterweisung in den Fächern Navigation, Geographie, Wetterkunde und Luftfahrtrecht in einer Flugschule sowie eine theoretische erforderlich.
Und dann heißt es auf Strecke gehen, denn um den Schein zu bekommen ist ein Streckenflug nach Flugauftrag einer Flugschule mit mindestens 10 km zu absolvieren.
Tandemschein
Lizenverlängerung
Auch in Österreich ist es vorgeschrieben die Erlaubnisse durch einen Checkflug zu verlängern. Dieser wird durch Flugschulen oder Fluglehrer abgenommen und im Flugbuch eingetragen.
Schweiz
Auch in der Schweiz gilt: Kein Ausflug ohne Ausweis. Wer heute in der Schweiz einen Gleitschirm fliegen will, braucht einen Ausweis. Jeder der diesen Ausweis erwerben will, muss eine Ausbildung absolvieren, an deren Ende eine theoretische und praktische Prüfung steht. Gelernt wird in der Flugschule und im Selbststudium. Zur praktischen Prüfung werden nur Kandidaten zugelassen, welche nachweisen können, dass sie die Theorieprüfung bestanden haben. Zudem müssen die Kandidaten 40 Höhenflüge in fünf verschiedenen Fluggebieten unter der Aufsicht eines Fluglehrers absolviert haben. Die ganze Ausbildung dauert ca. ein Jahr. Genaueres über die Schweizer Ausbildung könnt Ihr beim SHV oder den Schweizer Flugschulen erfragen.
Wenn Du mit einer anderen als der Schweizer Lizenz in der Schweiz fliegen möchtest, frage vorsichtshalber beim SHV oder Deinem Heimatverband nach, ob Dein Schein Dich dazu berechtigt. Grundsätzlich gilt, dass die IPPI-Card Level 4 oder 5 zum Fliegen in der Schweiz berechtigt. Für Piloten mit deutschem Luftfahrerschein gilt: der unbeschränkte Luftfahrerschein berechtigt zum gelegentlichen Fliegen in der Schweiz, A-Scheinpiloten benötigen die IPPI-Card, die man beim DHV erhält.
Für ausländische Tandempiloten ist die Schweiz leider ein verbotenes Pflaster, da ausländischen Berechtigungen nicht anerkannt werden. Für Tandempiloten gilt daher: Entweder ihr habt das Schweizer Brevet oder ihr dürft nicht fliegen. Eine Änderung dieser Regelung ist zur Zeit leider noch nicht in Sicht.
Andere Länder
Hier solltest Du Dich mit den jeweiligen Verbänden in Verbindung setzen, da die Ausbildung bzw. die Anerkennung der Lizenzen recht unterschiedlich ist.
Die Links zu den Verbänden findest Du hier.
IPPI-Card
In vielen Ländern wird die International Pilot Proficiency Information Card (IPPI-Card) gefordert. Diese bekommst Du von Deinen Verband. Also setzt Dich vor einen Auslandsaufenthalt rechtzeitig mit diesem in Verbindung. Die Regelung über die IPPI-Card findest Du bei der CIVL.