Welches sind diese Anforderungen?

Grundlage jeder Ausbildung sind die landesspezifischen rechtlichen Bestimmungen. Behandelt werden sollen hier nur die deutschen Ausbildungsrichtlinien, welche sich aber weitgehend auch auf Österreich übertragen lassen.

Zum freien Fliegen benötigt man in Deutschland den A-Schein, gleichbedeutend dem Sonderpilotenschein in Österreich. Zur Erlangung dieses Scheines muß man vorher während der Ausbildung mindestens 40 Höhenflüge mit einer Höhendifferenz von mindestens 400m (15 davon dürfen eine Differenz von 100-300m haben) absolvieren. Man sollte sich also nicht von Versprechungen der Flugschule bzgl. diverser Vorstufen wie dem L-Schein oder dem Ö-Schein blenden lassen, welche meist schon nach einer Woche ausgestellt werden, dabei aber lediglich zum selbständigen Fliegen mit Flugauftrag einer Flugschule in einem Schulungsgebiet berechtigen.

Die Frage wie schnell man diese 40 Höhenflüge bewältigen kann, stellt ein Hauptkriterium bei der Auswahl der Flugschule dar, da die Dauer der Ausbildung wesentlich davon abhängt, wie viele Höhenflüge in deren Schulungsgebiet(en) pro Tag möglich sind und an wievielen Tagen zusammenhängend geschult wird.

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